Mitte August haben zwei Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt mit der Unterstützung des GEW-Rechtsschutzes vor dem Oberverwaltungsgericht Klagen eingereicht. Mit diesen Normenkontrollklagen sollte erreicht werden, dass die sogenannte Vorgriffstunde für unwirksam erklärt wird und alle Lehrkräfte wieder mit ihrer Regelstundenzahl und die Teilzeitbeschäftigten mit ihrem vereinbarten Stundenvolumen eingesetzt werden. Diese Vorgriffstunde wurde eingeführt, um den Personalmangel bei Lehrkräften und dem dadurch entstehenden Unterrichtsausfall entgegenzuwirken. Am 7. März hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die sogenannte Vorgriffsstunde bestätigt. Wir haben mit Eva Gerth, Vorsitzende der GEW- Sachsen-Anhalt, über das Urteil, die Vorgriffstunde generell und darüber wie und ob es weiteres Bemühen um eine gerichtliche Lösung geben wird gesprochen.
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