Hamburger Rondenbargverfahren

Heute geht der Rondenbarg-Prozess vor dem Landgericht in Hamburg weiter. Die Prozessserie soll das Demonstrationsgeschehen am Hamburger Rondenbarg von 2017 aufklären. Dort hatten sich in den frühen Morgenstunden des 7. Juli 2017 Demonstrant*innen versammelt, um gemeinsam den G20-Gipfel zu stören. Bei einem Polizeieinsatz wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, einige von ihnen schwer. Es wurden aber nur die Demonstrant*innen angeklagt, etwa 80 Personen müssen sich nun vor Gericht verantworten. Vergangene Woche wurde der erste dieser Prozess der Serie eröffnet: den fünf Angeklagten wird unter anderem schwerer gemeinschaftlicher Landfriedensbruch vorgeworfen. Das Besondere an dem Prozess: Die Staatsanwaltschaft wirft den Betroffenen keine konkrete Straftat vor. Nur ihre Anwesenheit bei den Protesten. Folgt man der Staatsanwaltschaft hätten die Angeklagten allein durch ihre Anwesenheit auf der Demonstration andere dazu befähigt, sich der Polizei zu widersetzen und Steine zu werfen. Über den Prozess sprachen wir heute Morgen mit Christoph, der Teil der Solidaritäts-Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ ist.


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