Am 25. Februar veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen Artikel, nachdem aus internen Emails hervorgeht, dass es bereits fortgeschrittene Überlegungen seitens des Verfassungsschutzes gibt, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Das ist eine deutliche Verschärfung der bisherigen Eingruppierung als Verdachtsfall des Rechtsextremismus.
Der DJV (Deutscher Journalisten-Verband) hat daraufhin eine Pressemitteilung veröffentlicht, die dafür plädiert, dass Medien einen anderen Umgang mit der AfD wählen sollten, bzw. dass die Berichterstattung über die AfD entsprechend dieser verfassungsrechtlichen Einordnung angepasst werden müsste. So sagte der DJV-Vorsitzende Mika Beuster, dass wenn das zur offiziellen Position des Verfassungsschutzes wird, Journalist:innen die AfD nicht mehr als eine Partei von mehreren beschreiben könnten. Vielmehr müsse in der Berichterstattung kontinuierlich auf die extremistischen Absichten dieser Partei hingewiesen werden.
Der Deutscher Journalisten-Verband setzt sich schon seit geraumer Zeit für eine andere Handhabung mit der AfD ein, auch unabhängig der genauen Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz. Warum nun ausgerechnet diese verfassungsrechtliche Einstufung der AfD Auslöser für ein anderen medialen Umgang mit der AfD sein soll und was dieser andere mediale Umgang konkret bedeuten würde, dazu sprachen wir mit Hendrik Zörner - dem Pressesprecher vom Deutschen Journalisten Verband.
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