Beitragssatzung

Natürliche Personen als ordentliche Mitglieder

Der jährliche Beitrag für natürliche Personen beträgt mindestens

60 Euro für Berufstätige und 36 Euro ermäßigt.

Als ermäßigt zählen Schüler/innen, Student/inn/en, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger/innen, Rentner/innen.

Juristische Personen als ordentliche Mitglieder

Der jährliche Beitrag für juristische Personen beträgt mindestens 80 Euro.

Auf Antrag an den Vorstand kann der Beitrag für juristische Personen ermäßigt werden.

Fördermitglieder

Der jährliche Beitrag für Fördermitglieder (natürliche ebenso wie juristische Personen) beträgt mindestens 80 Euro.

Beiträge von ordentlichen Mitgliedern werden vom laufenden Monat des Beitrittsdatums an berechnet. Bei Fördermitgliedern gilt der Monat, in welchem dem Antrag auf Fördermitgliedschaft durch die Vorstandssitzung oder Vollversammlung zugestimmt wurde.

Zahlungsmodalitäten

Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich im Voraus entrichtet. Stichtag sind jeweils der 30.06. und 31.12. Die Beitragszahlung erfolgt pre Einzusermächtigung oder Überweisung auf das Vereinskonto:

Corax e.V., Kto. 2065274, BLZ 80093784, Volksbank Halle.

Der Austritt aus dem Verein bedarf grundsätzlich der Schriftform. Bei Säumigkeit der Beitragszahlung, länger als drei Monate, obliegt dem Vorstand die Entscheidung über einen Ausschluss. Bei sozialen Härtefällen kann der Vorstand eine Ausnahmeregelung treffen.

Diese Satzung gilt mit Wirkung ab 1. Februar 2004.