Haus- und Nutzungsordnung von Radio CORAX
Radio CORAX ist mit seinen Räumlichkeiten und Einrichtungen Eigentum des Vereins Corax e.V. – Initiative für Freies Radio. Diese Infrastruktur wurde als äußere Voraussetzung eines erfolgreichen Freien Radios in Halle (Saale) geschaffen. Zu diesem Zweck soll sie erhalten bleiben. Der Verein, konkret der Vorstand, sowie die Mitarbeiter*innen des Radios sind dafür verantwortlich.
Für die Nutzung der Räumlichkeiten sowie der technischen Geräte gilt daher folgende Hausordnung:
1. Mit Rücksicht auf die Radiomacher*innen in den Studios und an den Schnittplätzen sowie auf die Nachbarn ist die Lautstärke der Monitore so zu begrenzen, dass andere Personen nicht gestört werden. Insbesondere nach 22.00 Uhr ist darauf zu achten, dass Zimmerlautstärke nicht überschritten wird.
2. Das Betreten und Nutzen der Studios und der Schnittplätze erfolgt nur in Absprache mit der/dem Verantwortlichen aus der TechnikCrew oder aus der Koordination.
Um die Arbeit koordinieren zu können, ist außerdem ein rechtzeitiges Belegen von Arbeitsplätzen durch Eintrag im Vorproduktionsplan mindestens zwei Tage vorher anzustreben. Bei Nichteinhaltung von Studio und Schnittplatzterminen ist dies rechtzeitig Radio Corax bekannt zu geben.
3. Die Sendungsmacher*innen sind mindestens zehn Minuten vor Beginn ihrer Sendung im Radio. Vorproduzierte Sendungen sind an den dafür vorgesehenen Orten abzulegen. Redaktionen sind zur zuverlässigen Gewährleistung ihrer Sendungen und zur Einhaltung der Sendungslänge verpflichtet. Sollte dennoch aus zwingenden Gründen ein Sendetermin nicht eingehalten werden können, ist das Radio rechtzeitig zu informieren.
4. Die Studios sind nach der Nutzung sauber und ordentlich zu verlassen. Für liegengelassene Manuskripte und Tonträger übernimmt der Verein keine Haftung.
5. Defekte an Geräten sind umgehend der/dem Verantwortlichen aus der TechnikCrew oder aus der Koordination melden. Das Eigentum des Radios ist schonend zu behandeln; dieses gilt insbesondere auch für die mobile Aufnahme- und Übertragungstechnik. Bei mutwilligen oder fahrlässigen Sachbeschädigungen werden die Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte dafür haftbar gemacht.
Die Ausleihe von Geräten (außer Reportagegeräten) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des/der den technischen Bereich des Radios koordinierenden Mitarbeiter*in des Radios. Ausschließlich Reportagegeräte dürfen auch durch die verantwortlichen Personen der TechnikCrew ausgeliehen werden. Vereinbarte Ausleihzeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei Verlust der ausgeliehenen Technik, ist diese in Rücksprache mit dem/der verantwortlichen Mitarbeiter*in zu ersetzen.
6. Redaktionen sind für ihre Gäste verantwortlich und haften für mutwillig verursachte Schäden.
7. Einstellungen an Mischpulten und anderen Geräten sind nach der Nutzung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Sollten Unsicherheiten bei der Bedienung von Geräten oder andere technische Probleme auftreten, ist der/die Verantwortliche aus der TechnikCrew zu kontaktieren, bevor Einstellungen der Geräte verändert werden.
8. Die angestellten Mitarbeiter*innen des Radios sowie die der/die Verantwortliche aus der TechnikCrew sind im Haus und auf dem Hof gegenüber den Nutzer*innen und deren Gästen bezüglich der Einhaltung der Hausordnung weisungsberechtigt. Eventuelle Beschwerden hierüber sind an die Geschäftsführung oder an den Vorstand zu richten.
9. Personen, die gruppenbezogene menschenfeindliche Diskriminierungen (bspw. Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Homophobie etc.) fördern oder vertreten, ist sowohl das Betreten der Räumlichkeiten als auch das Nutzen des vereinseigenen Equipments untersagt.
10. Bei der Nutzung der Computer von Radio CORAX ist das Kopieren und Löschen oder das Verändern von Systemeinstellungen jeder Art verboten. Ausnahmen müssen mit den Mitarbeiter*innen des Radios abgesprochen werden.
11. Speisen und Getränke dürfen nicht mit in die Studios und Schnittplätze genommen oder dort verzehrt werden.
12. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten von Radio Corax generell verboten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Redaktionskonferenz und müssen als solche ausgewiesen werden.
13. Eingehende Telefonanrufe werden prinzipiell mit Nennung des Radios und des eigenen Namens angenommen. Telefonnummern von Mitgliedern und anderen Nutzer*innen des Radiovereins werden nur an Mitglieder und Angestellte herausgegeben. In allen anderen Fällen ist eine Rückrufnummer zu notieren und die betreffende Person/Redaktion schriftlich oder per Anruf zu verständigen.
14. Der Sendebetrieb hat Vorrang vor dem Produktionsbetrieb. An den Wochentagen gilt zusätzlich bis 18:00 Uhr: Die Realisierung der tagesaktuellen Programmarbeit hat Vorrang gegenüber anderen Vorproduktionen.
15. Die TechnikCrew und die Nutzer*innen des Radios haben auf einen kostensparenden Umgang mit Energie, Telefon und Internet zu achten.
16. Der Vorstand und die Geschäftsführung sind berechtigt, bei Verstößen gegen diese Hausordnung die Genehmigung der Nutzung der technischen und räumlichen Infrastruktur von Radio Corax zu widerrufen.
17. Kenntnisnahme: Die Mitglieder des Radios bestätigen durch ihre Unterschrift beim Eintritt in den Verein Corax e.V. – Initiative für Freies Radio die Kenntnis und Einhaltung dieser Hausordnung. Alle anderen aktiv bei Radio Corax Beteiligten werden in die Hausordnung eingewiesen und bestätigen mit ihrer Unterschrift, diese einzuhalten.
Vorstand
Corax e.V.