Der Radioverein Corax e.V. ist Mitunterzeichner einer gemeinsamen Stellungnahme der Landesverbände OK (Offene Kanäle Fernsehen) und NKL (Nicht Kommerzielles Lokales Radio) Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines neuen Mediengesetzes. Die Stellungnahme geht u.a. kritisch auf die geplante Installation eines fünfköpfigen Medienrats ein, der zukünftig die Medienpolitik im Bereich Privatfunk in Sachsen-Anhalt dominieren soll, geht es nach dem Willen der Landesregierung.
Der Gesetzentwurf findet sich hier: klick hier
Die Stellungnahme im Wortlaut:
Stellungnahme der Landesverbände Offener Kanäle Sachsen-Anhalt e.V. und Nicht-kommerzieller Lokalfunk (NKL) e.V. zur Novellierung des Mediengesetzes LSA
Zu § 21 Offene Kanäle und § 22 Nicht kommerzieller lokaler Hörfunk
Positiv und mit Dank möchten wir zunächst vermerken, dass der bisherige Gesetzestext weitgehend übernommen wurde. Dies nehmen wir als Anerkennung für die bisher geleistete Arbeit der Bürgermedien im Land Sachsen-Anhalt, spricht der Offenen Kanäle und Nicht kommerziellen Lokalrundfunksendern.
Zu § 21 (6) und § 22 (2)
Der Entwurf sieht wie bisher eine Lizensierungsdauer von zwei Jahren für Offene Kanäle und nicht kommerziellen Hörfunk vor.
Aus Gründen der Planungssicherheit für z.B. die dreijährige Erstausbildung Mediengestalter Bild und Ton, die fast alle Offenen Kanäle und nicht kommerzielle Lokalrundfunksender durchführen, Umschulungen sowie sonstiger auf längere Dauer angelegter Projekte, würden wir uns wünschen, die zweijährige Lizensierungsdauer um mindestens ein Jahr auf drei Jahre bzw. bestenfalls auf fünf Jahre zu verlängern.
Zu §§ 40 ff. Medienrat
§§ 40 ff. sieht die Schaffung eines sog. „Medienrates“ vor, der einen Großteil der Aufgaben übernimmt, die bisher die Versammlung der MSA bzw. deren Vorstand innehatte.
Die bisherige Versammlung wird damit weitgehend bedeutungslos.
U.E. hat die Versammlung der MSA bisher sehr erfolgreich gearbeitet, so dass uns unklar ist, warum hier eine bewährte Struktur derart stark verändert werden soll.
Die erfolgreiche Arbeit der Versammlung betrifft aus der Perspektive der beiden Landesverbände vor allem die zügige Einrichtung und Förderung der Bürgermedien in Sachsen-Anhalt, die von den Mitgliedern der Versammlung unterstützt und getragen wurde.
Dass dies so war, liegt u.E. auch an der breiten gesellschaftlichen Verankerung der 24 Mitglieder der Versammlung, die die Interessen ihrer jeweiligen entsendenden Gruppierungen, ihr Wissen und ihre Erfahrung in die Versammlung hineingetragen haben.
Partikularinteressen konnten aufgrund der breiten gesellschaftlichen Basis, auf der die Versammlung fußte, bisher keine Rolle spielen.
In der Reduzierung auf ein nur 5-köpfiges Gremium, das sich aus Experten zusammensetzen soll, sehen wir die Gefahr der Abkoppelung von dieser gesellschaftlichen Basis. Relevanten gesellschaftlichen Gruppen wird die Möglichkeit der Partizipation in dem wichtigen Feld der Medienpolitik genommen.
Stattdessen wird durch die Einrichtung eines lediglich 5-köpfigen Experten-Gremuims der Gefahr Vorschub geleistet, medienpolitische Entscheidungen künftig von Partikularinteressen abhängig zu machen.
Dass zudem bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Machtfülle des Medienrates als Organ der MSA eine Beschlussfähigkeit von 2/5 der Mitglieder ausreicht, öffnet zufälligen Konstellationen Tür und Tor und widerspricht dem Prinzip von Mehrheitsentscheidungen als eingebürgerte Gepflogenheit in der repräsentativen Demokratie.
Wenn der Eindruck besteht, dass die MSA bzw. deren Versammlung einer Verstärkung durch Experten bedarf, so gibt es sicherlich andere Mittel und Wege ihren Stimmen Gehör zu verschaffen (z.B. über die Schaffung eines Beirates o.ä.). Unserer Meinung nach muss aber die Versammlung oberstes Organ der MSA bleiben, d.h. die demokratische Struktur darf nicht aufgegeben werden.
Magdeburg, 22.3.2004
Bettina Wiengarn, Vorsitzende Landesverband Offener Kanäle Sachsen-Anhalt e.V.
Mario Lange, Vorsitzender Landesverband Nicht-kommerzieller Lokalfunk e.V.
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