„Er wusste sehr gut, worum es bei der Parole geht“

Am 26. Juni hat der 2. Prozess gegen Thüringer AfD-Landeschef und Neofaschisten Björn Höcke begonnen, in dem sich der Partei- und Fraktionsvorsitzende wegen des Verwendens einer Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) stellen muss.

Erst im Mai war Höcke in Halle zu einer Geldstrafe von 13 000 Euro verurteilt worden. Der Prozess drehte sich um eine Veranstaltung in Merseburg, bei der Höcke die SA-Losung rief. Im laufenden Prozess geht es um eine AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember 2023, bei der Höcke die rund 300 Besucher*innen aufgefordert haben soll, die von ihm nur begonnene Losung zu vervollständigen. Was etliche dann auch taten. Über den gestrigen Prozesstag sprachen wir mit Kolja vom VVN-BdA.


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