Verschärfte Regelungen für das Kirchenasyl

Kirchen sind Orte, an denen Menschen Schutz und Beistand finden können. So bieten Kirchen auch Geflüchteten einen besonderen Schutz an. Seit 1980 gibt es dazu in Deutschland das Kirchenasyl. Es ist für Geflüchtete oft der einzige Ausweg, um sich vor Abschiebungen zu schützen oder ein Asylverfahren in Deutschland zu bekommen. In der Regel betrifft es Härtefälle, für die sich Kirchen gezielt einsetzen. Doch dieses Asyl wird politisch zunehmend angegriffen und erschwert. Statt bisher nur sechs Monate müssten Geflüchtete künftig 18 Monate im Kirchenasyl bleiben, um ins deutsche Asylverfahren zu kommen. Dieser Beschluss gilt seit dem 1. August und geht auf eine Gesetzesänderung auf Initiative der Landesregierung von Schleswig-Holstein zurück. Was das für Auswirkungen auf die Institution Kirchenasyl hat, darüber haben wir mit Ulrike La Gro von der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. gesprochen.


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