Antifanews zum Urteil zu linksunten.indymedia

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelte gestern über das Verbot der linken Online-Plattform linksunten.indymedia. Die Plattform wurde 2017 auf Grundlage des Vereinsrechts durch das Bundesinnenministerium verboten. Die Konstruktion einer Online-Medienplattform als Verein wurde vielfach kritisiert und war Inhalt der Klage. Doch zur Verhandlung der Rechtmäßigkeit des Verbots kam es nicht. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage aus formalen Grünen ab, bestätigte aber die Vereinskonstruktion. Ein niederschmetterndes Urteil, das die Juristen Sven Adam (Anwalt der KlägerInnen), David Werdermann (Gesellschaft für Freiheitsrechte) und Detlef Georgia Schulze in den Antifanews erläutern und bewerten.


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