Sachsen-Anhalt hat erste antifaschistische Verfassung

Seit letzter Woche steht im Artikel 37a der Landesverfassung von Sachsen Anhalt zur Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts folgendes: "Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung eines jedes Einzelnen." - Dieser Passus wurde im Rahmen einer umfassenden Verfassungsreform vergangene Woche im Landesparlament von Sachsen-Anhalt mit den Stimmen der Linken, SPD, Grünen und CDU beschlossen. Nicht nur die Zusammenarbeit der Parteien für einen antirassistischen und antifaschistischen Verfassungspassus ist dabei bemerkenswert. Sachsen-Anhalt ist damit auch das erste Bundesland, mit solch einer antifaschistischen Verfassungsklausel. Wie dies zustande kam und wie es aus Sicht der Linken im Landtag zu bewerten ist, darüber sprachen wir heute mit Henriette Quade, Abgeordnete der Linksfraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.


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