Seit Anfang März hat Sachsen-Anhalt einen Artikel in der Verfassung der Einzelpersonen und Staat zum Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus verpflichtet. Eine Organisation die regelmäßig mit 'rassistischen und antisemitischen Aktivitäten (wie es in der neuen Verfassung)' in Sachsen-Anhalt konfrontiert ist - das ist die mobile Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt vom ‚miteinander ev‘. Die Opferberatungsstelle unterstützt Opfer rechter Übergriffe: das tut sie auch während der Gerichtsverfahren gegen die Täter:innen. Den Umgang von Polizei und Justiz mit rechten Übergriffen erlebt die Opferberatungsstelle als mangelhaft. Zu oft fallen die rechten Motive unter den Tisch. Nimmt man den neuen Artikel in der Landesverfassung ernst, dann müsste sich die Praxis von Polizei und Justiz in Sachsen-Anhalt jetzt ändern. Über die Strafverfolgung von rechten Übergriffen in Sachsen-Anhalt und den neue Verfassungsartikel haben wir mit Antje Arndt gesprochen. Sie arbeitet für die mobile Opferberatungsstelle in Halle. Als erstes haben wir sie gefragt, wie sie den neuen Verfassungsartikel einordnet.
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