Seit Sommer 2020 verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. den Mordfall an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Hauptangeklagter ist der Neonazi Stephan Ernst und wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagt ist Markus H. Im Prozess, der bereits 33 Verhandlungstage andauert, geht es auch um einen Angriff auf Ahmed I von 2016. Dem Hauptangeklagten Stephan Ernst wird vorgeworfen, Ahmed I. damals mutmaßlich von hinten angestochen zu haben. Der Fall wurde seit 2016 nicht aufgeklärt. Nur durch Zufall entdeckten die Ermittler*innen einen Zusammenhang zwischen der Tat und dem Angeklagten. Bei einer Hausdurchsuchung bei Stefan Ernst fanden Polizist*innen ein Messer, auf dem eine DNA zu finden war, die sehr wahrscheinlich mit der von Ahmed I. übereinstimmt. Vor einem Monat sagte Ahmed I, der im Prozess als Nebenkläger auftriff, vor Gericht aus. Über diese Aussage und den Stand im sogenannten Walter Lübcke-Prozess sprachen wir mit dem Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann.
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