Zwanzig Jahre nach dem Beschluss des Übereinkommens über Computerkriminalität wird dieses nun mit einem Zusatzprotokoll ergänzt. So will es ein Beschluss des Ministerkomitees des Europarates vom vergangenen Mittwoch. Das Zusatzprotokoll soll zwischen den unterzeichnenden Ländern einen erleichterten Austausch von Beweismitteln ermöglichen. Gleichzeitig steht ein weiteres Zusatzprotokoll, welches dieses Vorgehen ausbauen soll, schon in den Startlöchern. Was sich dahinter verbirgt und was das Ganze eigentlich bedeutet, darüber sprachen wir mit Andrej Hunko. Er ist MdB für Die Linke und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.
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