Mit der Einführung des Klimaschutzgesetzes 2019 verpflichtete sich die Bundesregierung dazu, bis 2020 den Emissionsausstoß gegenüber 1990 um 40 % zu verringern. Dies konnte die Regierung bisher nicht verwirklichen und ist nun laut dem Gesetz dazu verpflichtet, ein Sofortprogramm zu verabschieden, um die Ziele umzusetzen. Von dem Sofortprogramm ist bis jetzt nichts zu sehen, weshalb der
BUND jetzt die Bundesregierung verklagt. Über die Klage sprachen wir mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, dem Rechtsvertreter bei dieser Klage.
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