‚Das Gesetz ist versammlungsfeindlich‘

Sachsen-Anhalt soll ein neues Versammlungsgesetz bekommen. Das alte sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es aus Regierungskreisen. Dabei stellt die Regierung ihre Gesetzesinitiative als eine Maßnahme gegen Rechts dar. Zukünftig soll es möglich sein Versamlungen auch dann zu unterbinden, wenn sie die 'öffentliche Ordnung' stören. Die Landesregierung argumentiert, dass gegen radikal rechte Demonstrationen auf denen antisemitische, rassistische oder homophobe Darstellungen gezeigt werden, nicht nicht vorgegangen werden kann. Gemeint sind die wöchentlichen Demonstrationen des Hallenser Neo-Nazis Sven L. Dort kommt es immer wieder zum Zeigen antisemitischer Symbole oder zu homophoben und rassistischen Äußerungen. Jetzt kommt die Verschärfung des Versammlungsrechts, die in diesem und anderen Fällen Abhilfe schaffen soll. Kristin Pietrzyk ist Rechtsanwältin und Mitglied im Repblikanischen Anwaltsverein. Für diesen hat sie gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Christoph Köhler ein Gutachten zu dem Gesetzentwurf verfasst. Das Urteil: Die Gesetzesänderung ist unnötig, denn das erklärte Ziel liese sich bereits mit bestehenden Gesetzen erreichen. Dagegen schränke das neue Gesetz die Versammlungsfreiheit in Sachsen-Anhalt ein. Radio Corax hat mit Kristin Pietrzyk gesprochen.


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Quelle: falco via pixabay