Die Webseite eines Youtube-Downloaders anzubieten soll Urheberrechtsverletzung sein

Vor dem Landgericht Hamburg klagt die Musikindustrie gerne, den die Urteile des Gerichts zeigen, eine Tendenz im Interesse der profitablen Verwertung von Musik. Nun ist das Gericht erneut dem Ruf gerecht geworden und urteilte, dass der Webseitenhoster Uberspace die Webseite des beliebten Programms youtube-dl, mit dem Youtube-VIdeos leicht heruntergeladen werden können, vom Netz nehmen müsste. Weil es technisch möglich ist, damit auch ohne zu Zahlen an Musik zu kommen, sei das Anbieten der Webseite zu dem Programm wiederum Beihilfe dazu. Wohl gemerkt ist auf der Webseite das Programm selber gar nicht zu finden, dieses ist wiederum Github verfügbar, wohin die Seite bei Uberspace lediglich verlinkte. Uberspace hat nun angekündigt gegen das Urteil in Berufung zu gehen, den das Urteil hat gravierende Folgen für die Meinungsfreiheit im Internet. Radio Corax sprach über das Urteil und ihre Reaktion darauf mit Jonas von Uberspace.


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Logo von youtube-dl. (CC BY-NC-SA)