Echte Rechtssicherheit nur durch die Streichung von § 219a

Über den Paragraphen 219a wird seit einigen Wochen sehr hitzig diskutiert. Seit vor einigen Wochen die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 219a angeklagt wurde entstand eine breite gesellschaftliche Debatte über genau diesen Paragraphen. Doch Frau Hänel ist nicht die einzige, immer wieder benutzen radikale Abtreibungsgegner den Paragraphen 219a um Mediziner und Medizinerinnen vor Gerichte zu zerren sollten sie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen. Gleichzeitig greift der Paragraph massiv in die Informationsfreiheit und die körperliche Selbstbestimmung von Frauen ein. Eben wegen genau diesen Gründen fordern viele Initiativen und Personen eine Abschaffung des Paragraphen 219a, eine von diesen Initiativen ist das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Radio Corax sprach mit Dr. Ines Scheibe vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.


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