Das Bundeskabinett hat am 03.02.2021 den Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsreform beschlossen. Damit wird dieser als Nächstes dem Parlament vorgelegt, wo eine ausführliche Debatte zu erwarten ist. Die Urheberrechtsreform soll einen "fairen Ausgleich" zwischen den Interessen von Künstler*innen und Nutzer*innen, Verlagen sowie Plattformen schaffen. Die Reform ist fällig geworden, da die Bundesrepublik bis zum 7. Juni 2021 die Richtlinie zur Urheberrechtsreform der Europäischen Union umsetzen muss. Am meisten Diskussionen hat schon im Vorfeld die Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie ausgelöst. Dieser macht die Plattformen selber verantwortlich für die Inhalte, welche Nutzer*innen hochladen. Wir sprachen mit Julia Reda, Mitarbeiterin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin und haben nachgefragt, wie laut dem Gesetzesentwurf der Artikel 17 in der deutschen Urheberrechtsreform umgesetzt werden soll.
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