Massenzustromrichtlinie – Plötzlich zieht die EU den Krisen-Joker

Seit dem Angriff auf die Ukraine am 24. Februar sind hunderttausende Menschen auf der Flucht vor dem Krieg. Darüber, wie die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union politisch und rechtlich auf die Fluchtbewegung reagieren können, tagte gestern der EU-Justiz- und -Innenminister*innenrat. Der Rat hat die Umsetzung der Temporary Protection Directive, die auf Deutsch mit dem unsäglichen Begriff "Massenzustrom-Richtlinie" übersetzt wird, beschlossen.

Diese Richtlinie gibt es seit 2001. Sie wurde eingerichtet als Folge der Erfahrungen mit den Jugoslawien Kriegen, als sehr viele Geflüchtete Schutz in europäischen Ländern gesucht haben - sie wurde bisher allerdings noch nie angewandt. Sie ist ein Mechanismus, der eine EU-weit koordinierte Aufnahme einer großen Zahl von Geflüchteten möglich macht. Das bedeutet einen schnellen und unbürokratischen vorübergehenden Schutz von Vertriebenen mit Zugang zum Arbeitsmarkt, freier Wahl des Wohnortes, Anspruch auf Sozialleistungen und medizinische Versorgung. Damit soll Menschen, die aus der Ukraine flüchten, vorübergehender Schutz gewährt werden.

Wir haben mit Wiebke Judith über die gestrigen Entscheidungen gesprochen. Sie ist rechtspolitische Referentin bei der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL.


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