Reform des Urheberrechts vom Bundestag beschlossen

Am letzten Donnerstag, den 20.05.2021 hat der Bundestag eine Urheberrechtsreform beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, was als reine Formsache gilt, und dann tritt das neue Urheberrecht am 1. August dieses Jahres in Kraft. Der Reform ging eine lange gesellschaftliche Debatte voraus, angefangen mit der Debatte um den Artikel 17 auf EU-Ebene, der den europäischen Staaten die Einführung automatisierter Filter für kommerzielle Plattformen im Internet vorschreibt, die urheberrechtlich geschützte Werke beim Hochladen schon sperren sollten. Der Vorschlag löste Proteste aus: Es wurde befürchtet, das Nutzer generierte Inhalte, wie Memes und Karikaturen, oder die Remixing-Kultur damit illegalisiert werden soll.

In Teilen sind die Befürchtungen mit der Reform nun Wahrheit geworden - doch Ausnahmeregelungen für Audios und Videos unter 15 Sekunden könnten gravierende Einschnitte in wie wir das Internet verwenden verhindern. Über die nun beschlossene Reform sprachen wir mit Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die schon im Februar für uns eine Einschätzung zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Regierung gab. Julia Reda berichtet welche Änderungen auf Nutzer*innen von kommerziellen Internetplatformen zukommen, wo die Reform noch ansetzt und welche ungelösten Probleme dadurch entstehen.


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Symbolbild Webseite. lente/RDL (lente/RDL - CC BY-NC-SA)