In Frankfurt hat der Prozess um den Mord an Walter Lübcke begonnen. Angeklagt sind die beiden Neonazis Stephan E. und Markus H. Während kurz nach dem Mord verkündet wurde, dass es sich bei dem Hauptangeklagten Stephan E. Um einen Einzeltäter handeln würde, ist inzwischen klar, dass er weiterhin in extrem Rechte und neo-nazistische Netzwerke eingebunden war. Vor kurzem hatte das Online-Medium Funk, einer Jugendsparte von ARD und ZDF, Teile der Vernehmungsvideos veröffentlicht. Darin suggeriert der Hauptangeklagte, dass er sich erst nach 2014 radikalisiert hat. Eine Behauptung, die der
Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann für realitätsfern hält. Er kritisiert die Veröffentlichung des Videos deshalb deutlich. Radio Corax hat mit ihm gesprochen.
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