50 Jahre Radikalen-Erlass

Am 28. Januar jährte sich zum 50. Mal die Verabschiedung des sogenannten Radikalenerlasses. Dies geschah unter dem Vorsitz des sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willy Brandt, der den sogenannten Radikalenerlass zusammen mit den Ministerpräsidenten der (westdeutschen) Länder - unter ihnen der ehemalige NS-Richter Hans Filbinger - verabschiedete. Der Erlass sah vor, dass ab 1972 keine "Verfassungsfeinde" mehr im öffentlichen Dienst arbeiten sollten. Getroffen hat dieser Erlass besonders aktive Linke, für die dieser häufig einem Berufsverbot gleichkam. Wir blicken zusammen mit Dorothea Vogt auf die Geschichte des Radikalenerlasses, seiner Wirkung und seiner Nachwehen. Dorothea Vogt war selbst in den 1980er-Jahren von dem Erlass betroffen. Gegen den "Radikalenerlass" kämpfte sie bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und bekam schließlich Recht.


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Polizisten schlagen einen auf dem Boden liegenden Demonstranten mit Schlagstöcken. Bild: Stiftung Haus der Geschichte. (CC BY-SA)