Am morgigen Donnerstag, dem 21. März, um 9:30 verkündet der Europäische Gerichtshof das Urteil zur Klage gegen die Speicherpflicht von Fingerabdrücken im Personalausweis, welche seit drei Jahren gilt. Geklagt hatte Detlev Sieber, nachdem ihm ein Personalausweis ohne Fingerabdrücke abzugeben verwehrt wurde. Unterstützung bekam er dabei vom Verein Digitalcourage. Mit Blick auf die morgige Entscheidung sind Kläger, Anwalt und Digitalcourage ganz zuversichtlich ob ihres Erfolges, den bei der Entscheidung geht es tatsächlich um einen erstaunlich weitreichenden Eingriff in die Bürgerrechte.
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