Irmgard F. hat im KZ Stutthof zwischen 1943 und 1945 als einzige Sekretärin gearbeitet. Gestern wurde sie vom Bundesgerichtshof zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Den Nebenkläger*innen, Holocaustüberlebenden sowie Nachfahren von im Holocaust Verstorbenen, war das Verfahren wichtig, um Aufklärung über den Holocaust, besonders unter jüngeren Menschen, zu leisten. Im Beitrag kommen Abraham Koryski, Holocaustüberlebender; seine Anwältin Christine Siegrot, Anna von den Kritischen Jurist*innen Leipzig sowie der Jurist und Journalist Ronen Steinke zu Wort. Die Urteilsbegründung schloss die vorsitzende Richterin mit einem Zitat von Fritz Bauer.