Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 könnte es geflüchteten Frauen aus Afghanistan in Zukunft erleichtern, in einem EU-Staat den sogenannten Flüchtlingsschutz zu erlangen. Das Gericht entschied, dass die diskriminierenden Verhältnisse, mit denen sich Frauen in Afghanistan konfrontiert sehen, bereits als Verfolgung zu bewerten sind. Damit entfällt ab jetzt – zumindest theoretisch - die Notwendigkeit für jene Frauen, für die Beantragung von Asyl begründen zu müssen, unter welchen spezifischen Formen der Verfolgung sie in Afghanistan leiden. Dr. Alema, Referentin für Afghanistan bei Pro Asyl, ordnet das Urteil im Gespräch mit Radio Corax ein - und spricht auch darüber, was auf internationaler Ebene jetzt passieren müsste, damit die Zivilbevölkerung Afghanistans unterstützt wird.
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