Am vergangenen Freitag wurde öffentlich, dass einige Abgeordnete der verschiedenen Fraktionen des Bundestags einen Antrag im Bundestag selbst stellen wollen. Bei dem Antrag wird sich auf Artikel 21 des Grundgesetzes bezogen, es handelt sich also um eine Parteiverbotsforderung.
So ein Antrag wird nicht unüberlegt gestellt, sondern bedarf einer längeren Vorbereitung, weil er sehr komplex und riskant ist.
Eine Initiative, die in den vergangenen Monaten auf ein solches Verfahren hingearbeitet hat, ist die Kampagne „AfD-Verbot-Jetzt!“. Seit Juni 2024 hatte die neue Kampagne das Thema des Parteiverbots wieder auf den Diskussionstisch gebracht. Mit dem Slogan „AfD-Verbot-Jetzt!“ forderten die Aktiven die Vertreter*innen der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates auf, den Parteiverbotsantrag der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Doch es gibt Kritik an diesem Vorhaben, auch noch nach den Landtagswahlen der letzten Wochen. Michèle Winkler, Referentin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie, argumentiert aus einer radikaldemokratischen und staatskritischen Perspektive und widmet sich den Implikationen eines Parteiverbotsverfahrens. Wir sprachen mit ihr, sowie mit der Pressesprecherin der Kampagne "AfD-Verbot_Jetzt!" und warfen einen Blick in den Entstehungskontext des Art.21 GG, der für Parteiverbotsverfahren eine wichtige Rolle spielt.
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