Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein

Wer kein Geld für ein Ticket hat, riskiere in Deutschland im schlimmsten Fall Gefängnis. So bringt es die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) auf den Punkt. Schwarzfahren ist laut dem Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs eine Straftat. Nicht nur das Fahren ohne Ticket selbst, sondern bereits der Versuch ist strafbar. Wer kein Geld für das Strafmaß aufbringen kann, kann zu Freiheitsentzug bis zu einem Jahr verurteilt werden. Das möchte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig jetzt ändern und das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren. Bereits vor drei Jahren hatte die Ampelkoalition die Regelungen zur Ersatzfreiheitsstrafe abgemildert. Seither können zwei Tagessätze Geldstrafe mit einem Tag Haft abgesessen werden, vorher war das Verhältnis eins zu eins. Weitere Milderungen begrüßt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Radio Corax sprach darüber mit Paul Neupert von der BAG W. Er ist Fachreferent für Dokumentation und Statistik im Bereich Wohnen & Gewalt.


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Symbolbild: Zug in der Nacht. Foto von Walimai.photo. (CC BY-NC-ND)