Am 29. Mai 2018 haben in Karlsruhe acht Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den Grundrechte-Report 2018 vorgestellt. In dem Grundrechtereport untersuchen Experten die Grundrechtsverletzungen und Grundrechtsgefährdungen vom vergangenen Jahr und im besten Fall auch einige, wenige Verbesserungen von Grundrechten. Und das seit über 20 Jahren. Der Grundrechte-Report versteht sich selbst als ein zweiter Verfassungsschutzbericht, neben dem, der jedes Jahr von Bund und Ländern veröffentlicht wird. Nach eigenen Worten soll der Grundrechte-Report deutlich machen, dass 'die hauptsächlichen Gefährdungen für den Rechtsstaat und die Grundrechte vom Staat und seinen Institutionen ausgehen' würden. Schwerpunkt des Grundrechte-Reports liegt dieses Jahr überwiegend im Sicherheits- und Überwachungsbereich.
Unter anderem war dieses Jahr auch die Diskussion um Vorratsdatenspeicherung ein Thema. Über die hat im Grundrechte-Report die Pariser Rechtsanwältin Dorothee Wildt geschrieben. Wir haben mit ihr über ihre Erkenntnisse und die aktuelle Debatte gesprochen.
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