Die Aufregung in der linken Szene war groß. Ende August vergangenen Jahres ließ Bundesinnenminister Thomas de Maizière die linksradikale Plattform linksunten.indymedia.org verbieten. Das Verbot wurde als Reaktion auf die durch den G20 Gipfel in Hamburg erneut aufgekommene Debatte über die angebliche Gefahr von Linksextremismus gedeutet. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Seite von einem Verein betrieben worden sei, der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Damit wurde das Vereinsrecht herangezogen, um ein Organ der Presse zu verbieten, das eigentlich von dem Presserecht geschützt ist. Dieses rechtlich fragliche Vorgehen des Bundesinnenministeriums löste enorme Kritik aus. Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen kritisierte eine rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung. Über die Rechtmäßigkeit dieses Verbots wird nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, wo derzeit fünf Klagen der angeblichen Betreiber von Indymedia Linksunten anhängig sind. Diesen Klagen springt nun die Gesellschaft für Freiheitsrechte bei. Die Gesellschaft, die sich für die Verteidigung von Grund- und Menschenrechten gegen staatliche Verletzungen einsetzt, sieht in dem Verbot von Indymedia Linksunten Grundrechte beschnitten - das geht aus einer Stellungnahme der Gesellschaft hervor, die an das Bundesverwaltungsgericht adressiert ist. In der Stellungnahme verweist die Gesellschaft für Freiheitsrechte vor allem auf die rechtswidrige Anwendung des Vereinsrechts zum Verbot einer Medienplattform. Über die Stellungnahme haben wir uns mit John Philipp Thurn, Jurist und Mitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, unterhalten.
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