Ein Sieg der Abtreibungsgegner

Seit Monaten wird in Deutschland über den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch diskutiert. Dieser Paragraf stellt sogenannte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Auf Grundlage dieses Paragrafen wurden im letzten Jahr mehrere Ärztinnen verurteilt, weil sie online über Schwangerschaftsabbrüche informiert haben. Diese Urteile entfachten eine Debatte über die Wirkung dieses Paragrafen 219a. Zivilgesellschaftliche Organisationen, viele Frauenärzte und Ärztinnen und die Oppositionsparteien Linke, Grüne und FDP fordern die Streichung des Paragrafen. Lange war die Bundesregierung untätig, doch nun haben Minister und Ministerinnen von CDU und SPD einen angeblichen Kompromiss gefunden: das Werbeverbot für Schwangerschaftabbrüche soll bestehen bleiben, es soll jedoch ergänzt werden. Ergänzt um eine Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, wie sie darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Diese Reform des Paragrafen könnte im Januar beschlossen werden - sollten die Fraktionen der CDU und SPD zustimmen. Dieser Vorschlag ruft viel Kritik hervor - vor allem von jenen Betroffenen, die aufgrund des Paragrafen 219a strafrechtlich verfolgt wurden. Eine von ihnen ist Kristina Hänel, Ärztin aus Gießen. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie online darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Wir sprachen mit ihr über ihre Kritik an dem Reformvorschlag.


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