Während des G20-Gipfels in Hamburg kam es zu einem Angriff von Polizeieinheiten auf einen kleinen Demonstrationszug am Rondenbarg, bei dem die Demo zerschlagen wurde und es zu Festnahmen und zum Teil Schwerverletzten kam. Die Staatsanwaltschaft plant Presseberichten zufolge einen Sammelprozess gegen 100 Beschuldigte im so genannten Rondenbarg-Komplex. Dabei argumentiert die Staatsanwaltschaft wie schon im Prozess gegen Flavio V., insofern dass alle Teilnehmenden an der Demonstration verantwortlich gemacht werden sollen für die mutmaßlichen Gesetzesverstöße von Einzelpersonen. Würde das Gericht dieser Argumentation folgen, würde das geltende Versammlungrecht gebeugt und gegen den so genannten Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 1985 verstoßen. Wir haben uns mit der Rechtsanwältin Ulrike Donat unterhalten. Ihr Schwerpunkt ist unter anderem Verwaltungs- und Verfassungsrecht.
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