Hinweise für Beratungspraxis nach Urteil zu Hartz IV-Sanktionen

Zwei Wochen ist es her, da hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil über die Hartz-IV-Sanktionen gesprochen. So sind unter anderem Sanktionen über 30 Prozent des Regelbedards sind nicht mit den Grundrechten vereinbar. Das heißt einerseits, dass künftig nicht mehr als 30 Prozent vom Regelbedarf gekürzt werden darf. Das heißt andererseits, dass Sanktionen prinzipiell sind immer noch zulässig sind. Der Verein Tacheles bietet Hartz-IV Beratung an und setzt sich für die Rechte von Erwerbslosen ein. Der Tacheles e.V. war auch vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger Dritter zu den Hartz IV-Sanktionen gehört worden. Nun hat der Tacheles e.V. auf seiner Hompage eine Stellungnahme zum Urteil und Hinweise für die künftige Beratungspraxis veröffentlicht. Über diese Hinweise und den Stand der Umsetzung des Urteils sprachen wir mit Harald Thomé vom Tacheles e.V.

 


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