Die kurdische Arbeiterpartei PKK unterliegt seit November 1993 dem vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) erlassene und bis heute bestehende PKK-Betätigungsverbot. Grundlage dessen war die Stigmatisierung der PKK als Terrororganisation. Die Regelung wurde 2003 im Zuge der europäischen Rahmenvereinbarung über Terrorismus auch in belgisches Recht übernommen und sollte als Grundlage der Anti-Terror-Gesetze in den meisten europäischen Staaten gelten. Und so steht die PKK seit dem Jahr 2004 auf der Liste der EU für terroritosche Organisationen. Jahrelang konnte dieser Vorwurf von keinem unabhängigen Gericht bestätig werden, weshalb vor drei Wochen bereits der Generalstaatsanwalt beim Brüsseler Kassationshof eine Empfehlung ausgesprochen hat, die PKK von der Liste zu nehmen. Vergangen Dienstag urteilte der belgische Kassationsgerichtshof nun, dass die PKK keine terroristische Organisation ist. Als was die Partei nun stattdessen gerwertet werden muss, darüber sprachen wir mit Yavuz Fersoglu von Civaka Azad – Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V.
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