Neuer Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe

Sterbehilfe ist ein in der BRD seit Jahren diskutiertes Thema. Das Recht eines jeden Menschen, seinem Leben mit der Hilfe anderer selbstbestimmt ein Ende setzen zu wollen steht zu aller erst rein rechtlich der staatlichen Fürsorgepflicht gegenüber. Ein praktischer Kritikpunkt an der Idee der Sterbehilfe ist beispielsweise der soziale und ökonomische Druck der auf marginalisierte Minderheiten (bspw. Chronisch Kranke, Alte, Mittellose aber auch Migrant*Innen) ausgeübt werden könnte, durch die angebotene Möglichkeit aus dem Leben zu gehen. Unter anderem deshalb gab es seit 2015 bis vor Kurzem den Artikel 217 im Strafgesetzbuch: ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Dieser Artikel wurde nun im Februar diesen Jahres durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt: jeder Mensch habe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Ende Juni erschien nun in einer Pressemitteilung ein von 2014 überarbeiteter Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids. Verfasser sind vier Professoren der Palliativmedizin, des Medizinrechts und der medizinischen Ethik. Einer von ihnen ist Prof. Dr. Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen. Radio Corax sprach mit ihm über die Hintergründe und Notwendigkeiten eines gesetzlich geregelten assistierten Suizids. Zuerst wurde gefragt, inwieweit die gesellschaftlichen Umstände sich in den letzten Jahren verändert und Einfluss auf die Veröffentlichung des überarbeiteten Gesetzesentwurfs genommen haben.


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