Die Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Abtreibungsgesetzes in Polen bestand in dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts am 22. Oktober darin, dass ein Schwangerschaftsabbruch, der aufgrund einer Schädigung des Fötus erfolgt, dem „Schutz des Lebens“ widerspreche und damit verfassungswidrig sei. Seit dieser Entscheidung gab es in Polen Massenproteste. und ein Erstarken der feministischen Bewegung, die sich für die körperliche Selbstbestimmung von gebährfähigen Menschen einsetzt. Eine Perspektive die in der Berichterstattung um diese Proteste häufig gefehlt hat, ist die einer Kritik an Behindertenfeindlichkeit, denn schließlich ging es bei dem Gesetz ja gerade um sog. 'geschädigte' Föten. Wir sprachen mit der Aktivistin und Sonderpädagogin Nora Bräcklein, die die Proteste in Polen und vor allem die Berichterstattung in Deutschland kritisch verfolgt.
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