Die Gießener Ärztin Kristina Hänel kämpft seit Jahren gegen die Kriminalisierung von ÄrztInnen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Diese Woche entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, die Revision von Kristina Hänel gegen ein Früheres Urteil nicht zuzulassen. Kristina Hänel wurde bereits 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie gegen den Paragraf 219a verstoßen haben soll, der das "werben" für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Hänel informiert auf ihrer Internetseite lediglich darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt und sie klärt darüber auf, welche Methoden sie dafür anwendet. Das "wie" muss sie nun von ihrer Website nehmen, sowie eine Geldstafe von 2.500 Euro zahlen. Kristina Hänel kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Ihr Ziel ist die Abschaffung des §219a. Doch das ist nicht der einzige problematische Paragraf im Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche zu einem gesellschaftlichen Tabuthema macht. Wir blicken auf die Diskussion um den §218, §219a sowie auf die Informationslage zu Schwangerschaftsabbrüchen in Zeiten von Corona.
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