Wer hinter Gittern ist, soll auch arbeiten – zumindest in den meisten Bundesländern. Dieser Arbeitszwang ist jedoch nicht mit dem Anspruch der Resozialisierung durch Arbeit vereinbar, das meint die
Gefangenengewerkschaft GG/BO. Die GG/BO fordert schon seit Jahren eine Reform der Arbeit im Gefängnis und unter anderem den Mindestlohn, der bislang für Gefangene nicht gilt. Das Gefängnis als billige Produktionsstätte, das haben Private Unternehmen längst erkannt. Und auch "interne Betriebe", die mit ihren Produkten die deutschen Behörden und die Justiz ausstatten, lassen Gefangene für wenig Geld für sich arbeiten. So müssen Gefangene etwa Steckdosen herstellen, bezahlt werden sie pro Stück. Für eine fertige Steckdosenleiste bekommen die Gefangenen einige Cent. Die Gefangenengewerkschaft kritisiert diese Ausbeutung von Gefangenen schon lange und ist nu damit nun vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Drei Gefangene haben eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, über die sie eine faire Bezahlung im Gefängnis erreichen wollen. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich aktuell mit der Klage und verhandelt darüber, ob die Arbeitsbedingungen im Gefängnis mit den Grundrechten vereinbar ist. Über den Stand der Verhandlung und über die Arbeit im Knast sprachen wir mit Manuel Matzke von der Gefangenengewerkschaft GG/BO. Die GG/BO war auch bei dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.
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