Dieses mal geht es unter anderem um einen Beschluss des Bundesgerichtshofes bezüglich dem Durchsuchen von Chats, um Einstellungsangebote im Rondenbarg-Verfahren und einem Gutachten zu Missständen in einer Geflüchtetenunterkunft in Wismar. Außerdem haben wir einen Kommentar zur Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen im Fall um den in Rickenbach getöteten Geflüchteten Mahdi ben Nacer. Wir gedenken, wie jede Woche, den Opfern rechter Gewalt und zum Ende schauen wir auf aktuelle antifaschistische Veranstaltungstipps.
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