Wenn in einem Verfassungsschutzbericht, einem des Bundes oder dem eines Landes, eine Organisation aufgeführt wird, dann kann das Finanzamt widerlegbar davon ausgehen, dass es sich um keine gemeinnützige Organisation handelt. Der bayerische Verfassungsschutz hat die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten kurz VVN-BdA in seinem Bericht aufgeführt, woraufhin das Finanzamt der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit aberkannt hat. Gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat die VVN-BdA Einspruch erhoben und erfolgreich Beweis geführt gegen die Vorwürfe durch den bayerischen Verfassungsschutz
. Im März 2021 erhielt die VVN-BdA den Bescheid vom Finanzamt, dass sie ab 2019 wieder als gemeinnützig gelten dürfe und letzte Woche hat die VVN-BdA den Status der Gemeinnützigkeit auch rückwirkend für die Jahre 2016-2018 zurückerhalten. Das Finanzamt betrachtet damit die Vorwürfe des bayrischen Verfassungsschutzes gegen die VVN-BdA als widerlegt und damit bleibt Antifaschismus gemeinnützig. Frau Kerth ist Vorsitzende der VVN-BdA und mit ihr sprachen wir über den Kampf gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, über den Bundeskongress der VVN-BdA und die Visionen und politischen Herausforderungen, die sich gegenwärtig stellen.
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