„Dann muss man eben auch mal fürs Streikrecht streiken.“

Am Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht dann: Lehrer dürfen weiter nicht streiken, denn "Ein Streikrecht für Beamte würde eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses auslösen und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft". Die klagenden LehrerInnen hatten argumentiert, das Streikrecht sei ein Menschenrecht für jedermann. Und um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, müsse man nicht allen Beamten den Streik verbieten, sondern nur den "hoheitlich Tätigen", also Polizisten oder Soldaten. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Wir haben mit Rolf Geffken über dieses Urteil gesprochen. Er ist Anwalt für Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Er schildert uns seine Haltung zu dem Urteil und vor allem seine Kritik am Vorgehen der Gewerkschaften im Hinblick auf den Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht. Außerdem sprechen wir über Beamtenstreikrecht im internationalen Vergleich und die Frage, was sich denn ändern müsste, wenn verbeamtete LehrerInnen in der BRD streiken dürften.


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