Das Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz ab

Seit Juli letzten Jahres gilt das Prostituiertenschutzgesetz, ein Gesetz, das laut Aussage des Bundesministeriums "erstmals klare Regeln für die Prostitution geschaffen hat, um die dort tätigen Frauen und Männer besser zu schützen". Sexarbeiter*innen lehnten von Anfang an den Gesetzesentwurf als stigmatisierend ab. Ein Verein, der auch von Anfang an schon gegen das Prostitutiertenschutzgesetz kämpft, ist Doña Carmen e.V.. Der Verein hat auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostituiertenschutzgesetz eingereicht, die vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe geprüft werden sollte - das Verfassungsgericht allerdings verweigert eben jene Prüfung. "Die Weigerung des Bundesverfassungsgerichts sich mit der Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz zu befassen, bedeutet Zensur!" - das meint die Sprecherin von Doña Carmen, Juanita Henning. Was diese Abweisung für den Kampf der SexarbeiterInnen bedeutet, darüber haben wir mit Juanita Henning gesprochen.


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