Gelten Organisationen als gemeinnützig, erhalten diese bzw. ihre Unterstützer steuerliche Vorteile. Was ist aber, wenn sich diese Organisationen nun auch politisch betätigen? Das wurde in den vergangenen Monaten oft diskutiert, befeuert dadurch, dass einige Organisationen ihre Gemeinnützigkeit verloren, z. B. die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), die Nichtregierungsorganisation »Campact« oder das globalisierungskritische Netzwerk »Attac«. Sie alle sind angeblich zu politisch und setzen sich nicht vorrangig für die in der Abgabenordnung aufgelisteten gemeinnützigen Zwecke ein, sondern beteiligen sich an der politischen Willensbildung. Diese rechtliche Bewertung ist nicht haltbar - zumindest laut einem Rechtsgutachten, in dem der Juraprofessor Sebastian Unger zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen ist, als die letzten Rechtssprechungen zu Attac und Campact. Diese Woche hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte das Gutachten von Sebastian Unger veröffentlicht - auch um damit auf die Diskussion um die Reform des Gemeinnützigkeitrechts Einfluss zu nehmen. Was in diesem Rechtsgutachten zu Gemeinnützigkeit politisch tätiger Organisationen steht, darüber sprachen wir mit Sebastian Unger von der Ruhr-Universität in Bochum.
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