Am 04. April hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
eine Beschwerde eines deutschen trans*Manns abgelehnt, der nicht als „Mutter“ seines Kindes in der Geburtsurkunde stehen wollte, sowie einer trans*Frau mit dem umgekehrten Fall. So geht ein Gerichtsprozess von über 10 Jahren zu Ende. Jenny Wilke von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität ordnet das Urteil ein, vor allen mit den konkreten Folgen für queere und trans*Menschen.
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