Freispruch für Redakteur von Radio Dreyeckland

Freispruch im RDL- Verfahren: Das Landgericht Karlsruhe stützt in seiner ausführlichen Begründung am 9. Prozesstag die Pressefreiheit. Ein Redakteur von Radio Dreyeckland hatte in einem Nachrichtenartikel zum Archiv von Linksunten Indymedia verlinkt, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe warf ihm deswegen die Unterstützung eines verbotenen Vereins vor. Doch das Urteil ist eindeutig: Weder durch das Setzen eines Links auf eine Website mit mitunter strafrechtlich relevanten Inhalten, noch über einen Sachverhalt der Zeitgeschichte zu berichten, ist aus Sicht des Gerichts als Unterstützungshandlung einer verbotenen Vereinigung zu werten.


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Die Polizei bei der Durchsuchung von RDL. Foto: RDL