Krimis, Krimis, Krimis, so sieht das Fernsehprogramm in Deutschland aus. Kino-Spielfilme, lange Dokus und künstlerische Kurzfilme gibt es wenig. Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK), setzt sich für ein vielfältigeres Programm in den Öffentlich-Rechtlichen ein. Letzte Woche hat die AG DOK ein Gutachten zu dem Thema veröffentlicht. Die Kernaussage dieses Gutachtens ist: "Kein Grundrecht auf Quotenorientierung“. Im Klartext heißt das: der Gesetzgeber kann den Sendern genauere Vorgaben für das Programm machen. Zum Beispiel mehr Sendezeit und ein höheres Budget für Informationsprogramme. Was das für das Programm heißen könnte, haben wir mit Thomas Frickel besprochen. Er ist Vorsitzender und Geschäftsführer der AG DOK.
Über Quotenorientierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk