Hausdurchsuchungen bei RDL nicht rechtmäßig

Im Januar hatten Ermittler zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume von Radio Dreyeckland in Freiburg durchsucht. Der Vorwurf der Ermittler lautet früheren Angaben zufolge, auf der Homepage des Senders sei ein Bericht veröffentlicht worden, der einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung „Linksunten.Indymedia“ enthalten habe, welche im August 2017 vom Bundesinnenministerium aufgelöst worden. Die Begründung lautete damals, auf der Plattform sei zu "linksextremistischen Straftaten" aufgerufen worden.

Der Sender und die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatten allerdings Beschwerde gegen die Durchsuchungen eingelegt. Ein Sprecher des Landgerichts Karlsruhe teilte am Montag mit, dass das Landgericht beschlossen hat, dass der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses bei Radio Dreyeckland und den privaten Räumlichkeiten von Redakteuren von RDL durch das Amtsgericht Karlsruhe nicht rechtsmäßig gewesen sei. Radio Corax hat daher am 29. August mit der Rechtsanwältin Angela Furmaniak gesprochen, die RDL in dem Verfahren vertritt.


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Die Polizei bei der Durchsuchung von RDL. Foto: RDL