Kampagne gegen massive Ungerechtigkeit im Gesundheitssystem gestartet

Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Papiere haben in Deutschland oftmals keinen Zugang zu einer Gesundheitsversorgung. Auf dem Papier haben auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland einen Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes regelt jedoch die vorgeschriebene Datenweitergabe an die Ausländerbehörde, dass heißt: Sozialbehörde ist durch den Paragrafen 87 des Aufenthaltsgesetzes dazu verpflichtet, Menschen ohne Papiere an die Ausländerbehörde zu melden. Aus Angst vor einer Abschiebung meiden Betroffene es daher, eine Arztpraxis aufzusuchen.

Die Folgen dieses massiven Missstandes: lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vorsorgeuntersuchung und Covid-19-Infektionen werden nicht entdeckt. Paragraf 87 verletzt das Recht auf ärztliche Versorgung und Gesundheitsvorsorge nach Artikel 35 der EU-Grundrechtecharta, außerdem verstößt er gegen das europäische Datenschutzrecht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat nun eine förmliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Unterstützt wird die GFF von Ärzte der Welt und von weiteren über 30 anderen Organisationen. Wir haben mit Janina Gach, Fachreferentin für Inlandsprogramme bei Ärzte der Welt über die Kampagne „GleichBeHandeln“ geredet.


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