Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung geht trotz Urteil des EuGH weiter

Die Nachricht letzten Dienstag war für alle Gegner des Überwachungsstaates gut: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündete, dass die aktuell in Deutschland geltende Vorratsdatenspeicherung den Grundrechten der EU widerspricht und damit das deutsche Gesetz ungültig ist. Vorausgegangen war eine Klage der Telekom und von Spacenet, zwei Internetdienstanbieter, die sich gegen die ihnen vom Staat auferlegte Pflicht zur Speicherung von Kund*innendaten zur Wehr setzten. Darauf wurde 2017 die Vorratsdatenspeicherung bis zur Klärung ausgesetzt und nun abgeschafft. Unklar ist, ob das jedoch das Ende der Geschichte der Vorratsdatenspeicherung ist, den es ist nicht das erste eindeutige Urteil zur anlasslosen Überwachung der Internetnutzung. Wir sprachen mit Padeluun von Digitalcourage über die Details des Urteils und dessen Bedeutung.


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