Mit Spannung wurde diese Woche das Urteil über die Auslieferung von Julian Assange an die USA erwartet. Das Gericht in London entschied nun am Montag, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert werden darf. Zu einer Freilassung kommt es dennoch nicht, da das Gericht den Antrag auf Freilassung gegen Kaution am 6. Januar zurückwies. In den USA drohen Assange 175 Jahre Haftstrafe wegen Verstoßes gegen den Espionage Act von 1904. Dasselbe Gesetz mit dem auch Edward Snowden verfolgt werden soll. In der Urteilsbegründung erkannte die Richterin die mögliche politische Verfolgung Assanges durch die USA nicht an und damit auch nicht die politische Dimension des Falles für die Pressefreiheit weltweit. Sie berufte sich ausschließlich auf den gesundheitlichen Zustand von Julian Assange, der stark suizidgefährdet ist. Reporter ohne Grenzen und weitere NGO's sehen in diesem Prozess einen Präzedenzfall und eine Abschreckungstaktik, der die Arbeit von investigativen Journalist*innen und den Schutz von Whistleblower*innen weltweit gefährdet. Julian Assange ist Mitbegründer der Enthüllungsplattform Wikileaks über die die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen der USA im Irak und Afghanistankrieg veröffentlicht wurden. Wir sprachen mit Juliane Matthey von Reporter ohne Grenzen über den Fall Julian Assange sowie dessen Tragweite und Bedeutung auch für die Pressefreiheit.
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