Geschlossene Schulen, Gaststätten, Läden, Quarantäne, ein bundesweites Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen in mehreren Bundesländern: Die Maßnahmen der Behörden gegen die Ausbreitung des Coronavirus greifen tief in die Grundrechte ein. Auch wenn diese Einschränkungen notwendig sind, bleibt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und den Folgen für den Rechtsschutz nach der Krise. Für eine Bewertung der aktuellen Maßnahmen und Grundrechtseinschränkung ist die Kenntnis von Infektionsschutzgesetz und Katastrophenschutzgesetz nötig. Wir sprachen mit Prof. Winfried Kluth von der Uni Halle über beide Gesetze und fragten ihn nach einer Bewertung der getroffenen Maßnahmen wie Ausgangssperre und Co. Winfried Kluth ist Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität in Halle und ehemaliger Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalts in Dessau-Roßlau.
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